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Wir beraten dich in Sachen
Datenschutz

Wir – ein Datenschutzunternehmen aus Fürth, sind spezialisiert auf den Gesundheitssektor. Vereinbare gerne ein unverbindliches und kostenfreies Vorgespräch, damit wir dir ein passendes Angebot erstellen können.

mehr Informationen

Wir beraten dich und dein Unternehmen ohne einen langfristigen Vertrag. Somit bezahlst du sicher nur das, was du wirklich brauchst, um rechtssicher zu sein.

Wenn nötig, organisieren wir für dich und dein Unternehmen eine Rechtsberatung bei einem kompetenten Fachanwalt.

Dieses Angebot ist für dich vor allem interessant, wenn du deine persönliche Haftung senken möchtest.

Also für:

Unternehmer, Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Betriebsräte (BR), Personalräte (PR), Mitarbeitervertreter (MAV) nach kirchlichen Arbeitsrecht

Wir sind dein
Datenschutzbeautragter

Du hast über 20 Mitarbeiter* oder dein Geschäft ist Datenverarbeitung? Dann bist du verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das übernehmen wir gerne für Dich.

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  1. Wir sehen uns zusammen an, was für ein Schutzniveau in deinem Unternehmen nötig ist. 

  2. Wir geben Handlungsempfehlungen zur praktischen und kostengünstigen Umsetzung der aktuellen Gesetze.

  3. Wir prüfen deine technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) auf Herz und Nieren und geben dir dann, wenn nötig, Tipps zur Anpassung und Verbesserung.

  4. Wir erstellen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) wo nötig.

  5. Wir sind bei der Datenschutzaufsicht als Datenschutzbeauftragte (DSB) benannt und kümmern uns um den Aktenkram mit der Behörde. Auch, wenn etwas schief geht.

  6. Wir erstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Verträge mit den Auftragsverarbeitern (ADV-Verträge).

  7. Wir erstellen eine sichere Datenschutzerklärung, Verschwiegenheitsverpflichtungen usw.

  8. Wir erstellen einen jährlichen Tätigkeitsbericht, damit z.B. beim Aufsichtsrat keine Zweifel aufkommen.

  9. Wir haben unser Ohr am Puls der Zeit und kümmern uns um die Neuerungen in der Rechtsprechung und der Gesetzgebung.

*Siehe dazu §38 BDSG “… Datenschutzbeauftragte oder einen Datenschutzbeauftragten, soweit sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen…”

Icon, welches eine Sprechblase zeigt
Wir schulen deine
Mitarbeiter

Egal, ob du einen Datenschutzbeauftragten benennen musst oder nicht, deine Mitarbeiter müssen wissen, was sie mit den Daten von Kunden, Lieferanten und Kollegen tun müssen/dürfen und was nicht.

mehr Informationen

Wir kommen gerne in dein Unternehmen und machen eine kurzweilige und informative Schulung zum Thema Datenschutz.

Sollte dann ein Mitarbeiter noch gegen die Datenschutzbestimmungen verstoßen, könnt ihr eine Belehrung dokumentieren.



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Jetzt Datenschutz sichern!

Bei deinem ersten Gespräch schauen wir uns gemeinsam deine Wünsche, sowie dein Budget, an und überlegen, wie wir das gut in Einklang bringen können.